Die Arzneimittelprüfung am Gesunden
ist der 2. Grundsatz der Homöopathie. Hahnemann fand - zunächst
in Selbstversuchen - heraus, dass jeder Stoff, wenn er von Gesunden
eingenommen wird, bestimmte Beschwerden und Veränderungen im Befinden
hervorruft. Diese Beschwerden sind kennzeichnend für die Wirkung
des jeweiligen Stoffes.
So nahmen Hahnemann und seine Schüler Arzneistoffe selbst ein, bis
sie an sich selbst Krankheitssymptome bemerkten und notierten sie sehr genau. Diese
Sammlungen der Symptome verschiedener "Prüfer" eines Arzneistoffes
ergab so ein sehr genaues Bild des Wirkungsspektrums des Mittels, das
man Arzneimittelbild nennt. Die Erkenntnisse aus Vergiftungsfällen
spielen natürlich auch noch eine gewisse Rolle.
Ohne die Durchführung einer Prüfung könnte kein Arzneimittel nach
den Gesetzen der Homöopathie angewandt werden, da man nur so erfahren kann,
welche Art Veränderungen ein Stoff im Befinden eines Menschen auszulösen
vermag.
Die Mittel werden nie an kranken Menschen angewendet, ohne vorher ein genaues
Bild von ihrer Wirkung gewonnen zu haben. Übrigens klingen die Krankheitssymptome
nach einer richtig durchgeführten Arzneimittelprüfung von selbst wieder
ab, wenn man aufgehört hat, einen Stoff einzunehmen. Bis heute sind über
1000 verschiedene Arzneien mehr oder weniger gut geprüft. Es
gibt Mittel, von denen man an die 3000 einzelne Symptome in den Arzneimittellehren
finden kann.
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