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KrankenkassenAnerkennung bei KrankenkassenIch bin als klassische Homöpathin
SHS vom EMR (Erfahrungsmedizinisches Register,
EMR-Nr: 15 399, ZSR-Nr: A539979) und somit bei den meisten und auch
grösseren Krankenkassen anerkannt. Tipp:Sie können z.B. auf der Webseite von HELSANA unter "Für
PRIVATE", "KUNDENSERVICE", "Listen & Verzeichnisse", "Ärzte & Therapeuten" die
Liste der aktuell vom EMR anerkannten "Komplementär-Therapeuten" einsehen: Ärztliche Überweisung nicht notwendigDie Kosten für die Behandlungen werden grundsätzlich von den Zusatzversicherungen für "Alternativ- oder Komplementärmedizin" übernommen. Eine ärztliche Überweisung ist in der Regel nicht notwendig. Einzelne Hausarzt- oder HMO-Modelle gestatten den Zugang zu frei praktizierenden Homöopathen jedoch nur nach ärztlicher Überweisung. Wenn Sie gerne einen Termin mit mir vereinbaren möchten, empfehle ich Ihnen, sich vorgängig bei Ihrer Krankenkasse zu informieren.
Krankenkasse Zusatzversicherung (VVG) Sie benötigen
eine Zusatzversicherung (VVG) im Bereich der Alternativ- oder Komplementärmedizin.
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Erstkonsultation 90 Min. |
CHF 180.00 |
Repertorisation 30 Min. |
CHF 60.00 |
Folgekonsultation 45 Min. |
CHF 90.00 |
Hom. Arzneimittel 1x |
CHF 15.00 |
Behandlungskosten total |
CHF 345.00 |
Die Krankenkasse bezahlt CHF 276.00 (80%).
Ihr Kostenanteil beträgt somit
CHF 69.00 (20%).
Wenn Sie gerne in homöopathische Behandlung
kommen würden, aber z.B. aus Altersgründen, infolge einer
vorhandenen Behinderung oder einer chronischen Krankheit keine Zusatzversicherung
mehr abschliessen können oder z.B. als junge Familie
aus finanziellen Gründen zögern eine
Behandlung in Angriff zu nehmen, können Sie selbstverständlich,
nach Absprache mit mir, die Honorarrechnung auf
mehrere Monate verteilt begleichen.
KVG = Bundesgesetz
vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG)
entspricht
der Grundversicherung.
VVG = Bundesgesetz
vom 2. April 1908 über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz,
VVG)
entspricht
den Zusatzversicherungen.
Qualitätslabel EMR
(Zusatzversicherung)
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| Meine Beratungen werden von
vielen Krankenkassen über die Zusatzversicherung «Alternativ- oder
Komple-mentärmedizin» bezahlt, da ich als "Klassische
Homöopathin
SHS" seit Praxisbeginn das Qualitätslabel EMR besitze. Jede Versicherung regelt selbst, für welche Methoden und in welchem Umfang sie die Therapiekosten vergütet. Am besten holen Sie deshalb vor Ihrem ersten Besuch bei Ihrer Krankenkasse eine Kostengutsprache ein. Das Qualitätslabel EMR wird jährlich überprüft und nur erneuert, sofern der verlangte Fortbildungsnachweis erbracht wird. |
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Tipp |
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| Sie können z.B. auf der Webseite von Helsana unter "FUER PRIVATE" "KUNDEN-SERVICE" "Listen & Verzeichnisse" "Ärzte & Therapeuten" "Komplementär-Therapeuten" die Liste der aktuell vom EMR anerkannten Komplementär-Therapeuten einsehen. Diese Liste (hier z.B. mit der Methode "Homöopathie" im "Kanton Luzern") wird regelmässig aktualisiert: |
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